Adventgemeinde Einöd
Die Adventgemeinde Einöd gehört zur Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.).
Gegründet haben sich die Adventisten etwa im Jahre 1860. Ihr Ursprung liegt in der methodistischen Kirche, die fälschlicherweise den 22.10.1844 als vermeintliches Datum für die Wiederkunft Christi errechnet hatten. Nach dieser „großen Enttäuschung“ bildeten sich mehrere Glaubensströmungen, darunter auch die Adventisten, die ihre Glaubensansichten in mittlerweile 28 Glaubenspunkten niedergeschrieben haben.
Die Adventgemeinde Einöd wurde 1955 offiziell gegründet und existierte zuvor schon einige Jahrzehnte lang als Gruppe. Heute zieht sie über 70 getaufte Mitglieder plus Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Ortschaften Blieskastel, Homburg, Neunkirchen und Zweibrücken an. Geleitet wird sie von einem hauptamtlichen Pastor und ehrenamtlichen Mitarbeitern:
Organigramm der Ortsgemeinde
Unsere beiden Pastoren heißen:
- Bernd Stagneth
- Atalibio Godoy (in Ausbildung)
Das Amt des Pastors ist das höchste in unserer örtlichen Hierarchie. Er koordiniert die Gemeinde und den Gemeinderat, steht für Seelsorge zur Verfügung und ist für die Verbreitung der Lehre verantwortlich. Der örtliche Pastor ist das einzige Amt, das nicht von den Gemeindemitgliedern gewählt oder ernannt, sondern vom Vereinigungsausschuss zugeteilt wird. Üblicherweise wird nach 5 Jahren eine Neuverteilung der Pastoren besprochen.
Unsere Gemeindeleitung wird von drei Personen ausgeführt:
- Anatoli Glejm (Gebäude und Equipment)
- Daniela Küchler (Organisation des Gottesdienstes)
- Waltraud Klein (Gemeindeglieder / Diakonie)
Die Gemeindeleiter kümmern sich um sämtliche Belänge, die die Gemeinde und deren Glieder betreffen. Sie haben ihre Aufgaben untereinander aufgeteilt.
Der Gemeinderat besteht aktuell aus folgenden Personen:
- Bernd Stagneth (Pastor)
- Atalibio Godoy (Pastor)
- Anatoli Glejm
- Axel Klein
- Erna Holzhauser
- Daniela Küchler
- Gudrun Bastian
- Waltraud Klein (ohne Stimmrecht)
Der Gemeinderat oder Gemeindeausschuss beschließt und entscheidet alle größeren Angelegenheiten der Gemeinde und deren Glieder. Dazu gehören zum Beispiel kostenintensive Umbauten oder Neuanschaffungen, besondere Veranstaltungen (Taufen, Hochzeiten, Sondersammlungen, Weiterbildungen, …), aber auch Streitfälle in der Gemeinde. Die Sitzungen des Gemeinderats finden in der Regel öffentlich statt, abgesehen von den Inhalten aus dem Diakoniebereich.
Die anfallenden Arbeiten in einer Gemeinschaft werden auf weitere Glieder verteilt.
- Öffentlichkeitsarbeit
- Schatzmeister
- Diakone
- Gemeindeschreiber
- Gemeindekasse
- Hausmeister
Der Ernennungsausschuss wird alle 2 Jahre von der Gemeindevollversammlung gewählt. Dieser besteht aus 5 Personen und hat die Aufgabe die übrigen Positionen der Gemeinde (neu) zu besetzen
Dieser besteht aus Gemeindegliedern, die die Gemeinde und deren Mitglieder gut kennt
Die Mitgliederversammlung oder auch Vollversammlung/Gemeindestunde ist das höchste Enscheidungsgremium der örtlichen Gemeinde. Sie findet üblicherweise 1x im Jahr für alle ordentlichen Gemeindeglieder statt. Die Versammlung nimmt die Berichte über die Gemeindeaktivitäten und den Haushalt des vergangenen Jahres entgegen und plant auf deren Grundlage die Aktivitäten und den Haushalt des bevorstehenden Jahres. Die Versammlung ist nur für Mitglieder der örtlichen Gemeinde und daher nicht öffentlich.